Beförderung von Menschen mit Beeinträchtigung zur Caritas Wertarbeit
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als überörtlicher Träger der Sozialhilfe gem. §§ 53 ff. SGB XII hat die Verantwortung für die Organisation der Beförderung von Menschen mit Beeinträchtigung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in die Hände der Werkstätten gelegt.
Für Leistungsberechtigte, die nicht in der Lage sind, die Arbeitsstätte zu Fuß, mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln zu erreichen, richten diese daher einen Zubringerdienst ein. Die Caritas Wertarbeit beauftragt hierauf spezialisierte Transportunternehmen, um zu gewährleisten, dass die Beschäftigten sicher und pünktlich zur Arbeit und wieder nach Hause gebracht werden.
Der Zubringerdienst wird in der Caritas Wertarbeit vom Stabsbereich Betriebswirtschaft durch das Team Zubringerdienst organisiert.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Das Team Zubringerdienst